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Glossar

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  • $20Bx2025, 20 Milliarden USD bis 2025 – Ein zentrales Finanzierungsziel im KM-GBF, um dessen Umsetzung anzustoßen. Regierungen, insbesondere wohlhabende Länder, hinken jedoch hinterher, was die Finanzierungslücke vergrößert und die Umsetzung gefährdet.
  • 30×30 – Ein globales Ziel, das 2022 im KM-GBF festgelegt wurde: Mindestens 30 % der Land- und Meeresgebiete sollen bis 2030 unter Schutz gestellt werden. In manchen Regionen, etwa im Amazonasgebiet oder in der indonesischen Provinz West Papua, muss das Ziel jedoch weit über 30×30 hinausgehen – zum Beispiel 80×25 im Amazonas, was bedeutet, dass mindestens 80 % des Regenwaldes bis 2025 geschützt werden müssen. 30×30 ist ein globales Mindestziel, wenngleich einige Gebiete deutlich mehr und deutlich früheren Schutz benötigen.
  • AFOLU, Agriculture, Forestry and Other Land Use (Landwirtschaft, Forstwirtschaft und sonstige Landnutzung) – Ein Begriff der UNFCCC für landnutzungsbezogene Aktivitäten mit bestehenden Methoden zur Berichterstattung.
  • Biodiversity credits – Token, die durch Projekte generiert werden, die Arten oder natürliche Lebensräume schützen. Sie können an Unternehmen, Regierungen oder andere Institutionen verkauft werden, die solche Projekte finanzieren und gleichzeitig eine Anerkennung für Umweltleistungen erhalten wollen. Die Biodiversity Credit Alliance (BCA) wurde gegründet, um eine glaubwürdige und skalierbare Marktstruktur für Biodiversitätskredite zu entwickeln, die den Bedürfnissen verschiedener Marktteilnehmer, einschließlich indigener Völker und lokaler Gemeinschaften gerecht wird. Sie wurde während der COP 15 in Montreal im Dezember 2022 ins Leben gerufen, um private Investitionen in die Biodiversität zu fördern.
  • Biodiversity finance gap (Finanzierungslücke für Biodiversität) – Die Diskrepanz zwischen den verfügbaren Mitteln und dem tatsächlichen Bedarf zur Umsetzung globaler Biodiversitätsschutzmaßnahmen, geschätzt auf etwa 700 Milliarden USD jährlich. Vorgeschlagene Maßnahmen zur Schließung dieser Lücke beinhalten Finanzierungsquellen durch CO₂-Kompensation, Biodiversitätskompensation sowie innovative Lösungen wie den DSI-Mechanismus. Einige Länder, die Biodiversitätsfinanzierungszusagen gemacht haben, beziehen sich auf Mittel, die bereits für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen waren – ein Graubereich mit hohem Risiko der Doppelzählung.
  • Cali-Fonds – Der Cali-Fonds soll berechtigte Vertragsparteien des CBD sowie indigene Völker und lokale Gemeinschaften bei der Umsetzung des KM-GBF unterstützen. Der Privatsektor wird als Hauptfinanzierer angesprochen, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von DSI.
  • CBD, Convention on Biological Diversity (Übereinkommen über die biologische Vielfalt) – Ein UN-Rahmenwerk zum Schutz der Biodiversität, zur nachhaltigen Nutzung und zur gerechten Verteilung der Vorteile aus genetischen Ressourcen. Die CBD leitet die COP-Konferenzen, einschließlich der 16. Konferenz (COP16) in Cali (Kolumbien) im Oktober/November 2024.
  • CBDR, Common but differentiated responsibilities (Gemeinsame, aber differenzierte Verantwortlichkeiten) – Ein Prinzip des Umweltrechts, das besagt, dass alle Länder Verantwortung für globale Umweltprobleme tragen, jedoch nicht im gleichen Ausmaß. Festgelegt in den Artikeln der CBD.
  • Direkter Zugang zu Finanzmitteln für indigene Völker und lokale Gemeinschaften – Diese Gruppen sind oft die effektivsten Biodiversitätsschützer, erhalten aber selten die nötigen Mittel zur Sicherung ihrer Gebiete.
  • DSI, Digitale Sequenzinformationen – Daten, die in Wissenschaft, Landwirtschaft, Medizin und Biotechnologie eine wichtige Rolle spielen. Ein fairer Ausgleich ihrer Nutzung war Thema bei der CBD COP16.
  • EBSAs, Ecologically or Biologically Significant Marine Areas (Ökologisch oder biologisch bedeutende Meeresgebiete) – Bezeichnung für Meeresgebiete mit hohem Schutzwert. Regierungen haben sich im Rahmen des KM-GBF verpflichtet, bis 2030 30 % der Ozeane zu schützen. Die Identifizierung dieser Gebiete läuft seit über zehn Jahren. Die Gebietsbeschreibungen werden in einem UN-Verzeichnis gespeichert und sollen als Grundlage für Schutzgebiete in internationalen Gewässern dienen. Bei COP16 ging es daher nicht mehr um die Identifizierung, sondern um die Nutzung vorhandener Daten.
  • Global Oceans Treaty – Ein UN-Abkommen zum Schutz der Weltmeere, das nach der Ratifizierung durch mindestens 60 Staaten in Kraft tritt.
  • Global Review – Eine kollektive Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der CBD durch die Vertragsparteien.
  • HRBA, Human Rights-based Approaches (Menschenrechtsbasierte Ansätze) – Ein von IPBES entwickelter Rahmen, der sich auf internationale Menschenrechtsstandards stützt, um menschliche Entwicklung zu fördern und zu schützen.
  • Intersessional period – Zeitraum zwischen zwei Konferenzen (COPs), in dem vorbereitende oder weiterführende Arbeiten erfolgen.
  • IPBES, Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services – Diese Organisation verbessert die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik in Biodiversitätsfragen und unterstützt die Arbeit der CBD. IPBES wird vom UNEP verwaltet und steht nur UN-Mitgliedstaaten offen. Sie ist unabhängig von der CBD.
  • IPCC – Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) ist das UN-Gremium zur Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Klimawandel.
  • IPLCs, Indigene Völker und lokale Gemeinschaften – Begriff in der CBD und im KM-GBF für Bevölkerungsgruppen, die oft überdurchschnittlich viel Biodiversität bewahren. Geschützte terrestrische Gebiete und ökologisch intakte Ökosysteme werden häufig von indigenen Gruppen verwaltet. Mindestens 12 % der weltweiten Waldfläche befinden sich im Besitz indigener Gemeinschaften.
  • ITPGRFA, Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft – Ziel ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung aller pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die faire und gerechte Aufteilung der daraus entstehenden Vorteile im Einklang mit der CBD.
  • KM-GBF, Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework – Ein Beschluss der COP15, kein eigenständiges Abkommen oder Protokoll. Es setzt Ziele, um den Verlust der Biodiversität bis 2030 zu stoppen, mit langfristigen Zielen bis 2050.
  • Kompensationen (Offsets) – Kein direkter Verhandlungsgegenstand in Cali, da es in der CBD oder dem KM-GBF keinen Rahmen für Kompensationsmechanismen wie im Pariser Abkommen gibt. Es existieren keine Definitionen oder klaren Methoden für Biodiversitätskompensation. Dennoch beziehen viele Staaten und Organisationen CO₂- und Biodiversitätskompensation in ihre Planungen ein.
  • MPAs, Marine Protected Areas (Meeresschutzgebiete) – Meeresgebiete mit besonderem Schutzstatus, die Teil des 30×30-Ziels sind.
  • Multilateral – Bezieht sich auf einen Ansatz oder ein Abkommen, das drei oder mehr Länder oder Parteien einbezieht, insbesondere im Kontext internationaler Beziehungen, Handel oder Diplomatie.
  • Nature Positive – Ein vager Begriff, der den Biodiversitätsverlust ausgleichen soll, jedoch keine konkreten Kriterien hat.
  • Nbs, Nature based solutions (Naturbasierte Lösungen) – Fachbegriff für Maßnahmen, die natürliche Prozesse zur Bekämpfung des Klimawandels oder zum Biodiversitätsschutz nutzen (z. B. Renaturierung), jedoch oft ohne starken Schutz von Landrechten.
  • NBSAPs, Nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne – Nationale Strategien von Regierungen (Vertragsparteien der CBD), die Ziele und Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz auf Grundlage der globalen Ziele des KM-GBF festlegen. Strategien gelten oft für 15–20 Jahre, Aktionspläne sind kürzer angelegt und leichter anpassbar. Beispiel: Reduktion der Nitratbelastung deutscher Gewässer um x % bis 2030 durch Änderung der Düngeverordnung 2025. Die NBSAPs müssen von allen CBD-Mitgliedstaaten eingereicht werden, auch schon vor dem KM-GBF, z. B. zur Umsetzung der Aichi-Ziele bis 2020.
  • NRR, Nature Restauration Regulation (Verordnung zur Wiederherstellung der Natur) – EU-Gesetz und Kernelement der EU-Biodiversitätsstrategie mit verbindlichen Zielen zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme, besonders solcher mit hohem CO₂-Speicherpotenzial oder zur Verringerung des Ausmaßes von Umweltkatastrophen.
  • OECMs,  Other effective area-based conservation measures (Andere wirksame gebietsbezogene Schutzmaßnahmen) – Gebiete, die zur Biodiversität beitragen, aber keine offiziellen Schutzgebiete sind. Z. B. vom BUND erworbene Flächen oder tropische Privatwälder, die unberührt bleiben. Die Idee ist, auch Schutzmaßnahmen außerhalb staatlicher Schutzgebiete anzuerkennen.
  • Ökosystembasierte Ansätze – Strategien zum integrierten Management von Land, Wasser und lebenden Ressourcen, die Erhaltung und nachhaltige Nutzung auf gerechte Weise fördern.
  • Ökosystemintegrität – Die Fähigkeit eines Ökosystems, ökologische Prozesse und eine vielfältige Lebensgemeinschaft aufrechtzuerhalten.
  • SDGs, Sustainable Development Goals (Ziele für nachhaltige Entwicklung) – 17 Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, verabschiedet von allen UN-Mitgliedsstaaten 2015. Sie umfassen soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte und fordern zur Bekämpfung von Armut, zum Schutz des Planeten und zur Sicherung der Lebensqualität für alle auf.
  • WHO, Weltgesundheitsorganisation – 1948 von der UN gegründet, derzeit (01.2025) mit 194 Mitgliedstaaten. Sie überwacht weltweit Infektionskrankheiten, sammelt Gesundheitsdaten, erstellt Statistiken und fördert Gesundheitsbildung, vor allem in Entwicklungsländern.

     

     

     

     

     

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